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Spice

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Vor einigen Jahren kam in der Drogenszene ein neues Produkt in Mode, das Spice (Englisch für Gewürz) geannt wurde. Wenn man Spice online bestellte, bekam man Pflanzenteile, die entfernt an die getrockneten Blätter der Cannabispflanze erinnerten. Zunächst lautete die Vermarktung, dass es sich hierbei um exotische Gewürze handele, die psychogene Wirkungen entfalteten und völlig legal seien. Die chemische Analyse zeigte aber, dass die tatsächliche Wirkung nicht von exotischen orientalischen Kräutern, sondern von unterschiedlichen synthetischen Cannabinoiden, insbesondere dem Cannabicyclohexanol verursacht wird.

Pharmakologie

Die im Spice typischerweise enthaltenen synthetischen Cannabinoide binden an Cannabinoid-Rezeptoren und lösen einen Rausch aus, wie man ihn vom Konsum von Cannabis kennt. Allerdings haben die synthetischen Cannabinoide eine bis zu 400 mal höhere pharmakologische Potenz. Dies führt oft zu Überdosierungen mit erheblichen Komplikationen wie Krampfanfällen oder vital bedrohlichen Zuständen, die unter normalem THC-Konsum praktisch nicht auftreten.

Anwendungen

Spice wird wie Gras geraucht. Eine orale Aufnahme ist unüblich und aufgrund der noch schlechteren Dosierbarkeit nicht ratsam.

Spice fällt bei den üblichen Drogentests nicht auf, da die enthaltenen synthetischen Cannabinoide chemisch geringfüge Abweichungen zum Tetrahydrocannabinol (THC) aufweisen. Dies macht Spice für Gefängnisinsassen und andere Menschen, die negative Konsequenzen bei einem positiven Drogenscreening befürchten müssen, besonders interessant.

Rechtliche Lage

Früher gab es eine Lücke im Betäubungsmittelgesetz, da nur solche Substanzen verboten waren, die vom Gesetz explizit genannt waren. Findige Chemiker konnten so bestimmte Moleküle, insbesondere die Grundstruktur der Amphetamine und die der Cannabinoide, jeweils geringfügig modifizieren, und hatten so für einige Monate, bis zum expliziten Verbot, sogenannte „legal highs“, also noch erlaubte Substanzen mit Wirkungen, die dem Betäubungsmittel, von dem sie abgeleitet worden sind, entsprachen. Seit dem 26.11.2016 gilt in Deutschland nun das „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)“. Herstellung, Handel, Umgang und Besitz stehen seither jeweils für die gesamte Stoffgruppe unter Strafe. Hierunter fallen auch alle synthetischen Cannabinoide, wie sie in Spice enthalten sind.

P.S.: Zu diesem Post passt diese Mitteilung des Ärzteblattes ganz gut: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/72031/New-York-Zombie-Epidemie-durch-synthetisches-Cannabinoid-mit-85-facher-Potenz


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