Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in einer Sitzung am 4.10.18 entschieden, dass Cariprazin einen geringen Zusatznutzen für Patienten mit Schizophrenie und überwiegender Negativsymptomatik in Langzeittherapie gegenüber der bisherigen Vergleichstherapie hat. Der Beschluss sowie die Begründung finden sich hier. Damit folgt der GB-A einer Einschätzung des IQWiG, die ich hier berichtet hatte.
Im nächsten Schritt wird nun eine Festlegung des Preises erfolgen, zu dem Cariprazin vertrieben werden darf. Die Feststellung des Zusatznutzens, auch des geringen Zusatznutzens, wird dazu führen, dass das Medikament nicht zum Preis der generisch erhältlichen Vergleichssubstanzen verkauft werden wird, sondern zu einem höheren Preis, so dass davon auszugehen ist, dass Cariprazin im Handel bleibt.
Ich habe hier ausführlich über Cariprazin berichtet. Ich persönlich halte es aus pharmakologischer Sicht und auch nach meinen bisherigen persönlichen Beobachtungen für ein gut wirksames und gut verträgliches Neuroleptikum, das tatsächlich besonders gut gegen Negativsymptomatik zu wirken scheint.
Es ist auch erfreulich, dass nach den komplizierten Regularien des AMNOK nicht alle Innovationen aus dem Markt fliegen. Anders als bei Vortioxetin ist es bei Cariprazin gelungen, den Zusatznutzen nachzuweisen. Sehr erfreulich!